Friday, March 29, 2024

Vaterschaftstest und DNA-Test


Der Vaterschatstest steht für die DNA-Analyse zur Klärung der Vaterschaft, siehe Abstammungsgutachten (DNA-Analyse)

Der häufigste Anwendungsfall beim Menschen ist die Untersuchung, ob Kind, Mutter und Vater verwandt sind. Dies wird häufig als Vaterschaftstest bezeichnet, wobei der Vater, dessen Vaterschaft zu überprüfen ist, Putativvater genannt wird. Dieser Anwendungsfall unterliegt in einigen Ländern (z.B. Deutschland) gesetzlichen Regelungen.

Vorgehen und rechtlicher Hintergrund

Die Gewinnung von DNA-Profilen ist immer ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht. Daher muss im Allgemeinen das Einverständnis dieser Person vorliegen oder durch ein Gericht erzwungen werden. Die Identität der Testpersonen sollte zuverlässig überprüft und dokumentiert werden. Um eine Verwertbarkeit auch vor Gerichten zu gewährleisten, sind die entsprechenden Anforderungen der Gesetze des jeweiligen Landes zu berücksichtigen.

Proben, die DNA enthalten, können aus nahezu allen Körpermaterialien gewonnen werden, z.B. aus Speichelproben oder Blutproben oder Haaren mit Haarwurzeln. Die entsprechenden Körpermaterialien finden sich z.B. auf benutzten Taschentüchern, Schnullern, Zahnbürsten, Kaugummis, wobei jedoch immer Unsicherheiten bei der konkreten Zuordnung zu einer Person bestehen.

Gesetzlicher Rahmen
Bisher ließen sich über private Anbieter Vaterschaftstests durchführen ohne Zustimmung der beteiligten Personen. Dies ist durch die Änderung im Gendiagnostikgesetz seit dem 1. Febraur 2010 nicht mehr möglich.

Ist das Einverständnis der Mutter erforderlich?
Seit dem 01.02.2010 gilt das neue Gendiagnostikgesetz, nach dem von keiner Person ohne deren Zustimmung Proben genetisch untersucht werden dürfen.
Ein privater Vaterschaftstest ist auch ohne Probe der Mutter möglich, so dass die Mutter dem Test grundsätzlich nicht zustimmen muss.


Vaterschaftstest