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UN-Behindertenrechtskonvention diskutiert die Mehrfachdiskriminierung behinderter Frauen

November 28, 2011 by  
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Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention führte dazu, dass die typischen Schwierigkeiten und Forderungen von Frauen mit Behinderung wieder neu diskutiert werden. Unter dem Stichwort “Mehrfachdiskriminierung” geht es vor allem darum, wie Behinderte zukünftig wirksam vor Mehrfachdiskriminierung geschützt werden können. Ferner geht es um ein selbstbestimmtes leben zu Hause, um Elternassistenz und um den Schutz vor sexuellem Missbrauch. Eine Studie zeigt, dass Frauen mit Behinderung beim Thema Erwerbstätigkeit doppelt diskriminiert werden, als Frauen ohne Behinderung. Weiterhin liegt das schulische Bildungsniveau von Behinderten
niedriger, als bei Menschen ohne Behinderung. Auch beim Thema Weiterbildung und Karriere stoßen Behinderte immer noch an Grenzen. Selbst Meschen mit einem Handicap, die einen höher qualifizierten Abschluss geschafft haben, werden im Beruf nicht entsprechend eingesetzt. Arbeitgeber sind leider immer noch bei der Einstellung schwerbehinderter verunsichert. Sie glauben, dass behinderte Mitarbeiter öfter krank sind oder dass
für das Unternehmen zu hohe Kosten entstünden. Hier können die Integrationsämter zwischen Arbeitgebern und behinderten Arbeitnehmern beratend tätig werden.

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